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Teilnahmebedingungen Feuerwehr-Erlebnistag

 

§ 1 Gutscheine

  1. Der Gutschein ist nur für den auf ihm vermerkten Termin gültig.
  2. Der Gutschein gilt nur für Mitarbeiter von Firmen im Stadtgebiet von Herzogenaurach. Er ist nicht an Dritte übertragbar.
  3. Der Gutschein berechtigt nur bei vorheriger erfolgreicher Online-Registrierung unter www.ff-haundorf-beutelsdorf.de/erlebnistag zur Teilnahme am Erlebnistag.
  4. Eine Auszahlung des auf dem Gutschein genannten Geldwertes ist ausgeschlossen.
  5. Um lange Wartezeiten zu vermeiden und alle Teilnehmer das bestmögliche Erlebnis zu bieten, ist die maximale Teilnehmerzahl auf 7 Personen (Besatzung eines Löschgruppenfahrzeuges) begrenzt.
  6. Der Gutschein ist nur einlösbar solange die maximale Teilnehmerzahl noch nicht überschritten wurde.
  7. Sollte der Gutschein nicht eingelöst werden, oder erscheint ein Teilnehmer nicht zum entsprechenden Termin erscheinen, verfällt der Gutschein.

§ 2 Rücktritt / Absage

  1. Sollte aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, das Erlebnis nicht durchgeführt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder auf einen anderen Tag zu verschieben.
  2. Der Teilnehmer hat bei der Online-Registrierung seine aktuellen Kontaktdaten (Email, Mobilnummer, etc.) anzugeben, um für die Organisatoren erreichbar zu sein. Die Teilnehmer werden im Falle eines Ausfalles der Veranstaltung umgehend per Email oder Telefon kontaktiert. Den Teilnehmern wird daher empfohlen ihr
  3. Emailkonto und/oder Anrufbeantworter vor der Veranstaltung regelmäßig zu prüfen um sich über eine mögliche Absage in Kenntnis zu setzen.
  4. Ansprüche an die Freiwillige Feuerwehr Haundorf-Beutelsdorf, z.B. Schadensersatzansprüche (Reisekosten oder etwaige entstandene Aufwendungen), sind ausgeschlossen.
  5. Sollte ein registrierter Teilnehmer nicht am Erlebnistag teilnehmen können, ist er verpflichtet dies umgehend mitzuteilen, um den Platz neu besetzen zu können.

§ 3 Einschränkungen / Voraussetzungen für die Teilnahme

  1. Die Teilnahme an den praktischen Feuerwehrtätigkeiten des Erlebnistages setzt ein Mindestmaß an persönlicher Eignung voraus:
    1. Mindestalter 18 Jahre
    2. normale physische Verfassung
    3. keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen ( Schwangerschaft, Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzschrittmacher, Epilepsie, Augenoperationen, Grüner Star, Netzhautschädigungen, erhöhtes Risiko im Herz- und Kreislaufsystem, bekannte Gefäßanomalien, Gleichgewichtsstörungen, Erkrankungen des Innenohres, psychische Erkrankungen, Thrombose- bzw. Marcoumartherapie, Schäden am Bewegungsapparat, anlagemäßig bedingte Fehlformen und Bildungsstörungen, sowie erworbene Wirbelsäulenschäden, und Degenerationserscheinungen, die die Funktion des Gesamtachsenorgans (Wirbelsäule) dauernd erheblich negativ beeinflussen, Alkohol- und Drogeneinfluss)
    4. kein übermäßiges Körpergewicht 

  2. Der Erlebnistag findet unter freiem Himmel statt und unterliegt damit Witterungseinflüssen. Jedem Teilnehmer wird eine vollständige Feuerwehrschutzausrüstung (Helm, Hose, Überjacke, Sicherheitsstiefel und Schutzhandschuhe) zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer werden gebeten, zur Sicherheit Wechselkleidung mitzubringen.

§ 4 Haftung für Mängel und Schäden

  1. Die Freiwillige Feuerwehr Haundorf-Beutelsdorf übernimmt keine Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die während es Feuerwehr-Erlebnistages entstehen. Eine Teilnahme am Feuerwehr-Erlebnistag ist nur nach der Unterzeichnung Einverständniserklärung zum Haftungsausschluss vor Ort vor der Veranstaltung möglich
  2. Für während der Aktion getragene Kleidung wir im Falle einer Verschmutzung und/oder Beschädigung keine Haftung übernommen.
  3. Um Verletzungen zu vermeiden, wird der Teilnehmer gebeten ggf. alle Taschen zu leeren, sowie Schmuck abzulegen. 
  4. Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Teams, speziell der Führungskräfte Folge zu leisten. Sollte sich der Teilnehmer den Sicherheitsanweisungen der Führungskraft widersetzen, hat diese das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen. 
  5. Das Verschweigen von Krankheiten und Beeinträchtigungen auf der Seite des Teilnehmers welche den Teilnehmer laut Ausschlusskriterien von der Veranstaltung ausschließen würden, schließt den Teilnehmer als Kläger für Schadensersatzansprüche aus.

§ 5 Bildrechte und Datenschutz

  1. Mit der Anmeldung zum Feuerwehrerlebnistag erklärt sich der Teilnehmer grundsätzlich damit einverstanden, dass die Veranstaltung dokumentiert wird und die angefertigten Fotos, Filme oder sonstiges Material im Rahmen der gemeinnützigen Aufgabenstellung der Feuerwehr auf verantwortungsvolle Art und Weise veröffentlicht und verwertet werden. Ein Vergütungsanspruch entsteht dadurch nicht. 
  2. Das Anfertigen von eigenem Bildmaterial durch den Teilnehmer ist für private Zwecke gestattet. Eine Nutzung von Bild-, Ton- und Videomaterial für kommerzielle Zwecke ist nur nach Abstimmung mit dem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Haundorf-Beutelsdorf erlaubt.
  3. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass alle bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten zu Verwaltungszwecken durch die Feuerwehr per EDV gespeichert werden. Die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergeben.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.

 

Mach mit!

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Wir suchen jederzeit motivierte Jugendliche ab 12 Jahren sowie Erwachsene, die sich ehrenamtlich in unserer Feuerwehr engagieren möchten, ein schönes Hobby und Kameradschaft suchen und gleichzeitig ihren Mitmenschen in Notsituationen helfen wollen. Wir stellen dir deine persönliche Schutzkleidung und einen eigenen Spind für deine Ausrüstung zur Verfügung und sorgen mit Übungen und Lehrgängen für deine Ausbildung.
Falls du Interesse an außergewöhnlicher Technik und einer spannenden Aufgabe hast oder einfach mal in unsere Feuerwehr reinschnuppern möchtest, dann verwende bitte das Kontaktformular oder nimm bei einer unserer Veranstaltungen persönlich Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf dich!
 

Mannschaft

Die aktive Mannschaft der Freiwilligen Feuerwehr Haundorf-Beutelsdorf besteht zur Zeit aus 49 Feuerwehrdienstleistenden aus Haundorf und Beutelsdorf.

Alle Feuerwehrdienstleistenden im Alter von 18 bis 65 Jahren sind in vier Gruppen eingeteilt. Die Gruppen werden von den Gruppenführern geleitet. Die Gruppenführer übernehmen hierbei die Ausbildung ihrer Mannschaft.

Ab zwölf Jahren können Jugendliche in die Feuerwehr eintreten und werden dann in der Jugendfeuerwehr von den Jugendwarten ausgebildet. Hier lernen die Jungs und Mädels das nötige „Handwerkszeug", das jede Feuerwehrfrau und jeder Feuerwehrmann benötigt, um dann mit 18 Jahren auch an Einsätzen teilnehmen zu können.

 

Ausbildung

Damit alle Feuerwehrdienstleistenden den hohen Anforderungen des Einsatzdienstes gewachsen sind, ist eine fundierte Ausbildung in den unterschiedlichsten Bereichen notwendig.

Die Ausbildung glieder sich in die TRUPPAUSBILDUNG, die TECHNISCHE AUSBILDUNG und die FÜHRUNGSAUSBILDUNG.

TRUPPAUSBILDUNG (obligatorisch für jeden Feuerwehrdienstleistenden)

  • Truppmann-Ausbildung bestehend aus Truppmann Teil 1 (Feuerwehrgrundausbildung, mind. 73 Stunden) und Truppmann Teil 2 (Ausbildungsdienst in der Feuerwehr, mind. 80 Stunden)
  • Truppführer-Ausbildung (mind. 35 Stunden)

TECHNISCHE AUSBILDUNG

z.B. Maschinisten, Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker

FÜHRUNGSAUSBILDUNG

z.B. Gruppenführer, Zugführer, Leiter einer Feuerwehr

Ein Teil der Ausbildung wird am Standort der Feuerwehr durchgeführt und einige Lehrgänge finden auf Landkreisebene statt. Vor allem die weiterführenden Lehrgänge (z.B. Gruppenführer) finden an den Staatlichen Feuerwehrschulen statt. In Bayern gibt es drei Feuerwehrschulen:

Staatliche Feuerwehrschule Würzburg

Staatliche Feuerwehrschule Regensburg

Staatliche Feuerwehrschule Geretsried

Die nachfolgende Grafik zeigt die möglichen Ausbildungsstufen in der Freiwilligen Feuerwehr. Daneben gibt es eine Reihe spezieller Ausbildungen, die in der Übersicht nicht dargestellt sind.

  • ausbildungff
 

Ausrüstung

Um die zahlreichen Aufgaben einer Feuerwehr bewältigen zu können, ist die Ausstattung mit spezieller Ausrüstung notwendig. Nach dem bayerischen Feuerwehrgesetz ist die Gemeinde für die Ausstattung und den Unterhalt ihrer Feuerwehren verantwortlich (für die Feuerwehr Haundorf-Beutelsdorf damit die Stadt Herzogenaurach).

 

Gerätehaus

 

Fahrzeug

 

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